Helena von Freyberg (um 1491–1545)
Ein Porträt aus verstreuten Spuren
Warum ihr Name überliefert ist
Von der Taufgesinnten Helena von Freyberg ist kein Bildnis bekannt. Sie wurde wahrscheinlich um 1491 auf Schloß Münichau bei Kitzbühel geboren, ihr genaues Geburtsdatum ist nicht überliefert. Ihr Name begegnet uns in Familienüberlieferungen, obrigkeitlichen Schreiben, Verhörakten und später in den Aufzeichnungen der Täufergemeinde. Aus diesen verstreuten Nachrichten lässt sich kein vollständiger Lebenslauf herstellen. Sie reichen jedoch aus, um die Umrisse einer Frau zu erkennen, die über viele Jahre hinweg in den Netzwerken der frühen Täuferbewegung tätig war.
Dass von Helena von Freyberg mehr überliefert ist als von vielen anderen Frauen ihrer Zeit, hängt zunächst mit ihrer Herkunft zusammen. Sie stammte aus der Familie von Münichau und heiratete Onophrius von Freyberg zu Hohenaschau. Besitz, Eheverbindungen und Erbfragen adeliger Familien wurden schriftlich festgehalten. Deshalb erschien eine Frau dieses Standes auch außerhalb kirchlicher und gerichtlicher Verfahren in den Quellen. Bei einer Magd, einer Bäuerin oder einer Handwerkerin war das weit seltener der Fall.
Helena tritt in den Quellen zwar deutlich hervor, das bedeutet jedoch nicht, dass Frauen in der frühen Täuferbewegung nur ausnahmsweise handelten, lehrten oder Einfluss ausübten. Die Tiroler Täuferakten nennen zahlreiche Frauen, die sich taufen ließen, Versammlungen besuchten, Gefangene unterstützten, Nachrichten weitergaben oder Verfolgten Unterkunft boten. Manche von ihnen wurden verhört, eingesperrt oder hingerichtet. Häufig ist über sie nicht mehr bekannt als ihr Name, ihr Herkunftsort und der Anlass ihrer Festnahme.
Bei Helena kamen mehrere Umstände zusammen. Sie verfügte über einen adeligen Haushalt, über Besitz und familiäre Verbindungen. Sie konnte Menschen aufnehmen, Geld zur Verfügung stellen und sich über größere Entfernungen bewegen. Zugleich weckte ihr Verhalten gerade wegen ihres Standes die Aufmerksamkeit der Obrigkeit. Eine adelige Frau, deren Haus von täuferischen Predigern besucht wurde, ließ sich schwerer übersehen als eine Zusammenkunft in einer kleinen Stube.
Ihr Stand bot ihr zeitweise Schutz. Er machte ihre Entscheidungen aber auch öffentlich. Die Behörden mussten auf familiäre Rechte und Besitzverhältnisse Rücksicht nehmen, konnten jedoch gegen ihre Güter vorgehen und Verhandlungen mit ihren Angehörigen führen. Beides prägte ihren weiteren Weg.
Münichau und der täuferische Haushalt
In den 1520er-Jahren lebte Helena auf Schloß Münichau bei Kitzbühel, das aus dem Besitz ihrer Herkunftsfamilie stammte. Ihr Mann Onophrius von Freyberg war Herr zu Hohenaschau. Wie das Ehepaar seine Zeit zwischen den beiden Besitzungen aufteilte und wer dauerhaft auf Münichau lebte, ist nicht näher überliefert. Für die Jahre 1528 und 1529 zeigen die Quellen jedoch Helena als die maßgebliche Person des Münichauer Haushalts. Ihr Mann und ihre Söhne schlossen sich der Täuferbewegung offenbar nicht an.
Am 7. März 1528 erhielt der landesfürstliche Pfleger von Kitzbühel, der örtliche Gerichts- und Verwaltungsbeamte, den Auftrag zu untersuchen, ob Helena und Angehörige ihres Haushalts die Glaubenstaufe empfangen hatten. Sollte sich der Verdacht bestätigen, erwog die Regierung Maßnahmen gegen den Besitz. Die Anordnung zeigt, dass Helenas Haus zu diesem Zeitpunkt bereits die Aufmerksamkeit der Behörden erregt hatte. Wann sie sich den Täufern zuwandte und wer sie taufte, ist nicht sicher überliefert; wahrscheinlich geschah dies im Tiroler Umfeld, möglicherweise schon 1527.
Der Auftrag betraf nicht Helena allein. Auch Angehörige ihres Haushalts sollen sich haben taufen lassen, doch ihre Namen werden nicht genannt. Während die Behörde Helena als adelige Hausherrin und als Beteiligte eines möglichen Besitzverfahrens einzeln erfasste, blieben die übrigen Personen eine namenlose Gruppe.
Schloß Münichau wurde zu einem Treffpunkt täuferischer Kreise. Prediger fanden dort Unterkunft, Versammlungen konnten stattfinden, und Verfolgte erhielten Unterstützung. In Helenas Umgebung werden Paul Rassler und Hans Rat als Prediger genannt. Pilgram Marpeck gehörte später zu ihrem engeren Beziehungsnetz; ob er bereits an den frühen Zusammenkünften in Münichau teilnahm, ist nicht sicher festzustellen.
Ein adeliger Haushalt bot dafür Räume, Vorräte, Personal und Verbindungen. Fremde konnten aufgenommen, Geld und Nachrichten weitergegeben werden. Sicher war ein solcher Ort deshalb nicht. Dienstboten, Verwalter, Angehörige und Nachbarn wussten, wer ein- und ausging, und entsprechende Nachrichten konnten die Behörden erreichen.
Offensichtlich beschränkte sich Helena nicht nur auf die Aufnahme von Gästen. Sie besuchte gefangene Täuferinnen und Täufer und unterstützte Glaubensgeschwister finanziell. Die Behörden versuchten, ihre Kontakte zu den Gefangenen zu unterbinden. Solche Besuche halfen, Verbindungen aufrechtzuerhalten, die durch Haft und Verhöre unterbrochen werden sollten. Dabei konnten auch Nachrichten, Lebensmittel und Hilfe für Angehörige weitergegeben werden.
Ob Helena selbst predigte, ist in den bisher ausgewerteten Quellen nicht eindeutig belegt. Auch für die Vollziehung von Taufen fehlt bislang ein ausdrücklicher schriftlicher Nachweis. Die Akten berichten zwar von Predigten und Taufen in ihrem Umfeld, unterscheiden aber nicht immer genau zwischen der Person, die eine Versammlung ermöglichte, und derjenigen, die darin sprach oder taufte. Von einer eigenen Tauftätigkeit Helenas berichten jedoch mehrere voneinander unabhängige mündliche Überlieferungen. In den bislang bekannten Verhörprotokollen ließ sich diese Angabe bisher nicht bestätigen. Sie kann deshalb nicht als gesicherter Vorgang dargestellt werden, sollte aber als eigenständige Überlieferungsspur berücksichtigt werden.
Für ihre Stellung ist diese offene Frage nicht entscheidend. Bereits die bekannten Tätigkeiten zeigen, dass sie innerhalb des regionalen Täufernetzwerks eine wichtige Rolle spielte. Die Tiroler Behörden betrachteten sie später als eine maßgebliche Ursache für die Ausbreitung der Bewegung im Raum Kitzbühel. Diese Einschätzung war Teil einer gegen die Täufer gerichteten Sprache, doch sie belegt, dass Helena nicht nur als beeinflusste Anhängerin wahrgenommen wurde. Man schrieb ihr selbst Einfluss zu.
Ihre Rolle sollte jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Münichau war kein Zentrum, das allein durch Helena entstanden wäre. . Vielmehr trugen wandernde Prediger, örtliche Anhänger, Dienstboten, Handwerker, Bauern und Frauen aus der Umgebung die Bewegung gemeinsam. Helena brachte ihren Besitz und ihre gesellschaftliche Stellung in diesen Zusammenhang ein. So konnte sie einen vergleichsweise dauerhaften Treffpunkt bereitstellen, obwohl die Bewegung immer stärkerem Verfolgungsdruck ausgesetzt war.
Verfolgung, Flucht und Konstanz
Mit ihrer Ablehnung der Kindertaufe und Eidverweigerung stellten die Taufgesinnten eine Ordnung infrage, in der religiöse Zugehörigkeit, Untertanenschaft und gesellschaftliche Einbindung eng miteinander verbunden waren. Ihre Gegner sahen in ihnen daher nicht nur theologische Abweichler. Man warf ihnen Ungehorsam, Aufruhr und die Gefährdung der bestehenden Ordnung vor.
Seit 1527 wurde die Verfolgung in den österreichischen Ländern verschärft. In Tirol kam es zu Verhaftungen, Verhören, Ausweisungen und Hinrichtungen. Unter diesen Bedingungen konnten täuferische Gemeinschaften nur selten offen bestehen. Sie waren auf umherziehende Prediger, persönliche Beziehungen und Häuser, in denen sich die Leute vorübergehend treffen konnte, angewiesen.
Helena blieb zunächst trotz der gegen sie bestehenden Verdachtsmomente in Münichau. Ihr Stand dürfte dazu beigetragen haben, dass die Behörden vorsichtiger vorgingen als bei sozial schlechter gestellten Täuferinnen. Ende 1529 änderte sich ihre Lage. Aussagen gefangener Täufer belasteten sie stärker, und ihre Verhaftung wurde vorbereitet.
Sie verließ Tirol und gelangte nach Konstanz. Über den genauen Verlauf ihrer Flucht ist nichts bekannt. Die Quellen nennen weder ihre Begleitung noch die Reiseroute. Ebenso wenig lässt sich derzeit nachweisen, ob sie sich auf dem Weg längere Zeit an anderen Orten im Bodensee- oder Rheintalraum aufhielt. Vermutete Stationen wie St. Margrethen bleiben bisweilen ohne direkten Beleg.
Der Wechsel von Münichau nach Konstanz bedeutete mehr als nur eine räumliche Verlagerung. Helena verlor den unmittelbaren Zugriff auf den Besitz, der ihr bisher Schutz und Handlungsmöglichkeiten geboten hatte. Ihre Güter wurden eingezogen beziehungsweise innerhalb der Familie neu geregelt. Von nun an war sie stärker auf Aufnahme, Unterstützung und die Verbindungen anderer angewiesen.
Konstanz war in den Jahren der Reformation ein wichtiger Ort des religiösen Austauschs. Gleichzeitig versuchte der Stadtrat, die Entwicklungen innerhalb der Stadt zu kontrollieren und unerwünschte Gruppen fernzuhalten. Helena konnte sich dort etwa zwei Jahre lang aufhalten. Offensichtlich blieb sie mit täuferischen Kreisen verbunden und wurde schließlich im November 1532 ausgewiesen.
Die Gründe für ihre Ausweisung sprechen dafür, dass sie auch in Konstanz nicht nur zurückgezogen lebte. Welche Aufgaben sie dort genau übernahm, ist jedoch unklar. Eine eigene Tauftätigkeit wird in den bisher bekannten Darstellungen nicht eindeutig belegt. Es ist möglich, dass eine spätere Erinnerung an ihre Konstanzer Zeit mit der Nachricht von ihrer eigenen Taufe oder mit Taufen in ihrem Münichauer Haus verbunden wurde. Ebenso ist denkbar, dass eine bislang nicht identifizierte ältere Quelle eine weitergehende Aussage enthält. Der gegenwärtige Quellenstand erlaubt dazu kein abschließendes Urteil.
Nach ihrer Ausweisung aus Konstanz begann eine längere Auseinandersetzung um ihre mögliche Rückkehr und um den von der Obrigkeit verlangten Widerruf. Helena konnte nicht ohne Weiteres in ihre frühere Umgebung zurückkehren. Von ihr wurde erwartet, dass sie sich ausdrücklich von der täuferischen Lehre lossagte.
Offenbar kam es schließlich in Innsbruck zu einem Widerruf, möglicherweise in nicht öffentlicher Form. Die Einzelheiten sind schwer zu rekonstruieren. Ebenso bleibt unklar, wie Helena selbst diesen Vorgang unmittelbar bewertete. Spätere Äußerungen in ihrem Schuldbekenntnis lassen vermuten, dass sie ihn als schwere Verfehlung empfand. Ein direkter und vollständig eindeutiger Bezug lässt sich jedoch nicht für jede Stelle des Textes herstellen.
Helenas Behandlung unterschied sich deutlich vom Schicksal vieler weniger privilegierter Täuferinnen. Sie wurde nicht hingerichtet, sondern konnte verhandeln und auf familiäre Vermittlung hoffen. Ihr Adel schützte sie also auch in einer Situation, in der ihr Besitz und ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt wurden. Dieser Schutz bedeutete nicht, dass sie ohne Druck gehandelt hätte. Er zeigt vielmehr, wie stark soziale Stellung und religiöse Verfolgung miteinander verflochten waren.
Augsburg
Nach den Auseinandersetzungen um ihre Rückkehr ließ sich Helena in Augsburg nieder. Sie kehrte nicht dauerhaft in den Haushalt ihres Mannes zurück, obwohl ihre Familie dies offenbar wünschte. Zwei ihrer Söhne unterstützten sie finanziell und setzten sich später beim Augsburger Rat für sie ein. Das Verhältnis zur Familie war somit weder durch vollständige Trennung noch durch religiöse Übereinstimmung geprägt.
Als Helena nach Augsburg kam, war die dortige Täufergemeinde bereits schwer verfolgt worden. Nach dem Verbot täuferischer Versammlungen und den großen Verhaftungswellen des Jahres 1528 war ein offenes Gemeindeleben in der Stadt kaum mehr möglich. Viele Täufer waren ausgewiesen worden oder geflohen; andere hielten ihre Verbindungen im Verborgenen aufrecht und trafen sich in privaten Häusern oder außerhalb der Stadt. Die Haltung des Rates wechselte, doch eine verlässliche Duldung bestand nicht. Weitere Verhaftungen in den Jahren 1533 und 1535 zeigen, dass auch kleinere, heimliche Zusammenkünfte verfolgt wurden.
Helena lebte somit nicht in einem geschützten reformatorischen Freiraum. In Augsburg bot sich ihr jedoch die Möglichkeit, Kontakte zu einer weiterhin bestehenden täuferischen Gemeinschaft zu knüpfen, deren Mitglieder sich nur mit großer Vorsicht versammeln konnten. Im Jahr 1535 wurde auch sie festgenommen. Man warf ihr vor, täuferische Lehrer aufgenommen und Zusammenkünfte in ihrem Haus ermöglicht zu haben.
Helena bestritt die Besuche nicht. Sie erklärte, in ihrem Haus sei Gottes Wort verkündet worden. Damit beschrieb sie dieselben Vorgänge anders als die Obrigkeit. Während der Rat eine verbotene religiöse Versammlung sah, stellte Helena sie als legitime Unterweisung dar. Sie wurde aus Augsburg ausgewiesen.
Wo sie in den folgenden Jahren lebte, ist nicht vollständig geklärt. Im Jahr 1539 erhielt sie die Erlaubnis, nach Augsburg zurückzukehren. Ihre Söhne hatten sich für sie eingesetzt, obwohl sie weiterhin hofften, sie würde zu ihrem Mann zurückkehren. Helena entschied sich jedoch dagegen und blieb in ihrem täuferischen Umfeld.
In Augsburg lässt sich ihr Wirken deutlicher als Lehr- und Vermittlungstätigkeit fassen. Sie unterrichtete Hans Jacob Schneider, der später eine wichtige Stellung unter den Augsburger Täufern einnahm. Diese Nachricht ist deshalb bedeutsam, weil sie Helena nicht nur als Gastgeberin oder finanzielle Unterstützerin zeigt. Sie vermittelte religiöse Inhalte an einen Mann, der selbst zum Gemeindeleiter wurde.
Auch ihre Beziehung zu Pilgram Marpeck weist in diese Richtung. Dieser gehörte zu den bedeutendsten Theologen der oberdeutschen Täufer. Helena stand mit ihm in engem Kontakt und war in die Auseinandersetzung zwischen ihm und Kaspar von Schwenckfeld einbezogen. Im Jahr 1543 überbrachte sie Schwenckfelds Antwort auf eine Schrift Marpecks.
Eine solche Aufgabe war mehr als ein Botengang. Die Übermittlung theologischer Schreiben einer verfolgten Gemeinschaft setzte auf beiden Seiten Vertrauen voraus. Helena bewegte sich zwischen Personen, die in grundlegenden Fragen voneinander abwichen. Sie musste die Beteiligten kennen und in der Lage sein, den Vorgang zuverlässig zu behandeln. Ob sie selbst inhaltlich auf die Auseinandersetzung einwirkte, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Allein ihre nachweisbare Funktion zeigt jedoch, dass sie im religiösen Netzwerk ihrer Zeit einen anerkannten Platz besaß.
Begriffe wie „Gastgeberin“, „Unterstützerin“ oder „Vermittlerin“ erfassen daher nur einzelne Teile ihrer Tätigkeit. Sie sind nicht falsch, können aber leicht den Eindruck einer bloß dienenden Nebenrolle erzeugen. Die bekannten Vorgänge sprechen für eine Frau, die organisatorische, soziale und geistliche Aufgaben miteinander verband.
Es bleibt schwierig, diese Stellung mit einem einzigen Begriff zu bezeichnen. Von einem formellen Amt ist in den Quellen nicht die Rede. Der Ausdruck „informelle Leitung“ versucht, ihre Wirkung trotz des fehlenden Amtes zu erfassen, übernimmt aber möglicherweise eine Unterscheidung, in der männliche Tätigkeit als eigentliche Leitung und weibliche Tätigkeit als ergänzende Hilfe erscheint. Für Helena ist es deshalb genauer, zunächst die konkreten Handlungen zu benennen. Sie nahm Menschen auf, besuchte Gefangene, unterstützte Glaubensgenossen, unterrichtete und vermittelte zwischen theologischen Gesprächspartnern.
Das Schuldbekenntnis
Von Helena ist ein undatiertes Schuldbekenntnis erhalten, das wahrscheinlich zwischen den späten 1530er-Jahren und ihrem Tod entstand. Es richtet sich an die Augsburger Gemeinde und besonders an Pilgram Marpeck und Valentin Werner. Später wurde es in das sogenannte Kunstbuch aufgenommen, eine Sammlung von Briefen und Schriften aus dem oberdeutschen Täuferkreis.
Dieser Text ist eines der wenigen Zeugnisse, in denen Helena nicht nur Gegenstand fremder Aussagen ist. Nach der Überlieferung schrieb sie das Bekenntnis eigenhändig. Damit unterscheidet es sich grundlegend von den obrigkeitlichen Akten, in denen Beamte und Verhörende festlegten, welche Fragen gestellt und welche Antworten sie aufzeichneten.
Trotzdem erschließt sich der Text nicht ohne Weiteres. Helena spricht von Schuld, Ungehorsam und mangelnder Gelassenheit. Sie bittet die Gemeinde und einzelne Personen um Vergebung. Der konkrete Anlass war den damaligen Empfängern vermutlich bekannt und musste deshalb nicht vollständig erklärt werden. Für spätere Leser bleiben wichtige Bezüge offen.
Ein Teil der Forschung verbindet das Bekenntnis vor allem mit ihrem Widerruf gegenüber der Tiroler Obrigkeit. Andere Deutungen beziehen zusätzlich Konflikte innerhalb der Gemeinde ein. Möglicherweise ging es um die Art, wie Helena einen Glaubensbruder unterwiesen oder zurechtgewiesen hatte. Der genaue Anlass des Schuldbekenntnisses bleibt unklar. Helena wandte sich an Menschen, denen die vorausgegangenen Ereignisse offenbar bekannt waren, und erklärte sie deshalb nicht ausführlich. Hinzu kommt eine schwer lesbare Stelle im überlieferten Text, die unterschiedlich gedeutet worden ist. Ein Zusammenhang mit ihrem Widerruf gegenüber der Tiroler Obrigkeit ist wahrscheinlich, lässt sich aus dem Schreiben allein jedoch nicht zweifelsfrei erschließen.
Er zeigt jedoch, dass Helena sich als verantwortliches Mitglied der Gemeinde verstand. Sie wandte sich nicht nur an einen einzelnen geistlichen Lehrer, sondern an einen Kreis von Glaubensgeschwistern, vor dem sie ihr Verhalten prüfte. Ihre Autorität stellte sie nicht außerhalb gemeinschaftlicher Bindungen. Sie lehrte andere und war zugleich bereit, eigene Entscheidungen zur Diskussion zu stellen.
Das Bekenntnis sollte deshalb weder ausschließlich als Zeichen von Unterordnung noch als Beleg moderner Selbstbehauptung gelesen werden. Beide Deutungen würden Kategorien an den Text herantragen, die seine religiöse Sprache nur teilweise erfassen. Helena schrieb innerhalb einer Gemeinschaft, in der Schuld, Gehorsam, gegenseitige Ermahnung und Vergebung zentrale Begriffe waren.
Zugleich ergriff sie mit diesem Schreiben selbst das Wort. Sie bestimmte die Form ihrer Bitte, benannte ihr Verhalten und richtete sich an konkrete Personen. Darin liegt eine Handlung, auch wenn der Inhalt von Reue geprägt ist. Das einzige längere Selbstzeugnis, das von ihr erhalten blieb, berichtet nicht von einem Erfolg, sondern von einer Krise. Gerade deshalb gewährt es einen seltenen Einblick in die inneren Spannungen einer Gemeinde, deren Mitglieder unter äußerem Druck standen und zugleich untereinander um die richtige Form des Glaubens rangen.
Was die Quellen erkennen lassen
Helena von Freyberg starb wahrscheinlich im Jahr 1545 in Augsburg. Von ihr ist weder eine Märtyrererzählung noch ein umfangreiches theologisches Werk überliefert. Sie wird vor allem durch ihr Handeln sichtbar: Sie öffnete Schloß Münichau für täuferische Zusammenkünfte, unterstützte Gefangene, floh nach Konstanz und blieb auch nach Ausweisung und Widerruf mit täuferischen Kreisen verbunden. In Augsburg nahm sie erneut Menschen auf, unterrichtete Hans Jacob Schneider und vermittelte zwischen Pilgram Marpeck und Kaspar von Schwenckfeld. Ihr Schuldbekenntnis ist das einzige längere Zeugnis, in dem sie selbst zu Wort kommt.
Aus diesen Spuren ergibt sich jedoch kein geschlossenes Persönlichkeitsbild. Über ihren Alltag, ihre Gespräche und viele ihrer Beziehungen ist wenig bekannt. Auch die Angehörigen ihres Haushalts, die sich mit ihr taufen ließen, bleiben namenlos. Die Quellen berichten ausführlicher über Besitz, obrigkeitliche Maßnahmen und religiöse Konflikte als über die alltägliche Arbeit, durch die eine verfolgte Gemeinschaft zusammengehalten wurde.
Dass Helena dennoch vergleichsweise deutlich hervortritt, hängt auch mit ihrem Adel zusammen. Ihr Besitz, ihre Familie und ihre Auseinandersetzungen mit den Behörden wurden schriftlich festgehalten. Dadurch ist von ihr mehr überliefert als von vielen anderen Frauen, die in ähnlicher Weise Häuser öffneten, Nachrichten weitergaben, Gefangene unterstützten oder religiöse Unterweisung vermittelten.
Ihr Stand erklärt ihre Sichtbarkeit und einen Teil ihrer Handlungsmöglichkeiten, nicht aber ihre Entscheidungen. Helena setzte ihren Besitz und ihre Verbindungen für eine verfolgte Bewegung ein. Sie hielt auch nach wiederholten Eingriffen der Obrigkeit an ihren täuferischen Beziehungen und damit am Glauben fest und kehrte nicht dauerhaft in den Haushalt ihres Mannes zurück. Zugleich widerrief sie unter Druck, war auf familiäre Unterstützung angewiesen und bat später die Gemeinde um Vergebung.
Gerade darin wird sie historisch fassbar: nicht als widerspruchslose Heldin, sondern als eine Frau, die unter wechselnden Bedingungen Verantwortung übernahm. Ihre Bedeutung lag weniger in einem Amt oder in einer überlieferten Lehrschrift als in den Beziehungen und Räumen, die sie über viele Jahre aufrechterhielt.
Helenas Porträt verweist deshalb über ihre Person hinaus. Es zeigt, wie stark die Überlieferung davon abhängt, wer Besitz hatte, wessen Name aktenkundig wurde und welche Tätigkeiten die Behörden überhaupt für erwähnenswert hielten. In ihrem Fall sind genügend Spuren erhalten, um den Einfluss einer Frau zu erkennen, den schon ihre Zeitgenossen wahrnahmen.
Jane King, July 2026, maschinell ins Deutsche übersetzt
Quellenkommentar
Zu „Helena von Freyberg. Ein Porträt aus verstreuten Spuren“
Die Überlieferungen zu Helena von Freyberg sind spärlich und ungleichmäßig verteilt. Sie besteht hauptsächlich aus familiengeschichtlichen Angaben, landesfürstlichen und städtischen Akten sowie Schriften aus dem Umfeld der oberdeutschen Täuferbewegung. Ein zusammenhängender persönlicher Nachlass ist nicht erhalten.
Die einzelnen Quellen stammen aus unterschiedlichen Anlässen. Familiengeschichtliche Unterlagen halten vor allem Abstammung, Ehe und Besitz fest. Obrigkeitliche Akten behandeln Ermittlungen, Verhöre, Ausweisungen und mögliche Maßnahmen gegen Personen oder Güter. Gemeindliche Texte setzen häufig Vorgänge voraus, die den damaligen Beteiligten bekannt waren und deshalb nicht ausführlich erklärt wurden.
Diese Überlieferungen bilden Helenas Leben daher nicht gleichmäßig ab. Gut dokumentiert sind vor allem Situationen, in denen Behörden eingriffen oder Besitz- und Aufenthaltsfragen geklärt wurden. Über ihren Alltag, Gespräche, religiöse Unterweisung im kleinen Kreis und die praktische Arbeit innerhalb der täuferischen Gemeinschaft erfahren wir hingegen wenig.
Auch die soziale Stellung beeinflusste, wessen Name festgehalten wurde. Helena erschien als adelige Hausherrin einzeln in den Akten. Andere Angehörige ihres Haushalts wurden dagegen oft nur als Gruppe erwähnt. Ihre vergleichsweise gute Sichtbarkeit darf deshalb nicht als Hinweis darauf verstanden werden, dass religiöse Tätigkeit von Frauen in der frühen Täuferbewegung selten gewesen sei.
Datierungen
Helena wurde wahrscheinlich um 1491 auf Schloss Münichau bei Kitzbühel geboren. Ein genaues Geburtsdatum ist nicht bekannt. Auch ihr Tod wird nur annähernd bestimmt; gewöhnlich wird das Jahr 1545 und als Sterbeort Augsburg angenommen.
Wo die Quellen keine genaue Datierung erlauben, verwendet das Porträt Formulierungen wie „wahrscheinlich“, „offenbar“ oder „möglicherweise“. Diese Wörter kennzeichnen unterschiedliche Grade historischer Sicherheit.
Eine mögliche eigene Tauftätigkeit
In den bislang ausgewerteten schriftlichen Quellen ist nicht ausdrücklich belegt, dass Helena selbst Menschen taufte. Die Akten berichten von Taufen und Predigten in ihrem Umfeld, benennen aber nicht in jedem Fall eindeutig die ausführende Person.
In täuferischen Kreisen bestehen zugleich mündliche Überlieferungen, nach denen Helena selbst getauft haben soll. Herkunft, Alter und Überlieferungsweg dieser Erzählungen lassen sich derzeit nicht genauer bestimmen. Sie werden deshalb als eigenständige Überlieferungsspur berücksichtigt, nicht jedoch als gesicherter zeitgenössischer Nachweis.
Eine Bestätigung in den bisher bekannten Verhörprotokollen ist bislang nicht gelungen. Das Fehlen eines solchen Belegs widerlegt die mündliche Überlieferung nicht, erlaubt aber auch keine eindeutige historische Feststellung. Für eine eigene Predigttätigkeit besteht ebenfalls kein ausdrücklicher schriftlicher Nachweis; die mündliche Überlieferung bezieht sich, soweit bekannt, auf das Taufen.
Das Schuldbekenntnis
Das wichtigste längere Selbstzeugnis Helenas ist ihr undatiertes Schuldbekenntnis. Es richtet sich an die Augsburger Gemeinde sowie besonders an Pilgram Marpeck und Valentin Werner. Der Text wurde später in das sogenannte Kunstbuch des Jörg Probst Rotenfelder, genannt Maler, aufgenommen.
Helena spricht darin von Schuld, Ungehorsam und mangelnder Gelassenheit und bittet um Vergebung. Der konkrete Anlass wird nicht vollständig erläutert. Offenbar kannten die damaligen Adressatinnen und Adressaten die vorausgegangenen Ereignisse.
Ein Zusammenhang mit Helenas Widerruf gegenüber der Tiroler Obrigkeit ist wahrscheinlich. In der Forschung wurden außerdem Spannungen innerhalb der Gemeinde als möglicher Anlass erwogen. Hinzu kommt eine schwer lesbare Stelle des überlieferten Textes, die unterschiedlich entziffert und gedeutet wurde. Das Schreiben erlaubt daher keine vollständige Rekonstruktion des vorausgegangenen Geschehens.
Grenzen der Darstellung
Mehrere Fragen bleiben offen. Dazu gehören:
- der genaue Zeitpunkt und Ort von Helenas eigener Taufe,
- die Person, die sie taufte,
- eine mögliche eigene Tauf- oder Predigttätigkeit,
- der genaue Umfang ihres Wirkens in Konstanz,
- mögliche weitere Aufenthalte im Bodensee- oder Rheintalraum,
- die Einzelheiten ihres Widerrufs,
- der unmittelbare Anlass ihres Schuldbekenntnisses.
Das Porträt schließt diese Lücken nicht durch erfundene Szenen oder Aussagen über Helenas Innenleben. Es unterscheidet zwischen belegten Vorgängen, wahrscheinlichen Zusammenhängen und Überlieferungen, die bislang nicht schriftlich bestätigt werden konnten.
Verwendete Quellen und Literatur
Fast, Heinold, und Martin Rothkegel (Bearb.): Briefe und Schriften oberdeutscher Täufer 1527–1555. Das „Kunstbuch“ des Jörg Probst Rotenfelder gen. Maler (Burgerbibliothek Bern, Cod. 464). Quellen zur Geschichte der Täufer, Band 17; Quellen und Forschungen zur Reformationsgeschichte, Band 78. Gütersloh 2007. Helenas Schuldbekenntnis: S. 512–517.
Hecht, Linda Huebert: „An Extraordinary Lay Leader: The Life and Work of Helene of Freyberg, Sixteenth Century Noblewoman and Anabaptist from the Tirol.“ In: Mennonite Quarterly Review 66, Nr. 3, 1992, S. 312–341.
Hecht, Linda Huebert: „Women and Religious Change: The Significance of Anabaptist Women in the Tirol, 1527–29.“ In: Studies in Religion/Sciences Religieuses 21, Nr. 1, 1992, S. 57–66.
Mecenseffy, Grete (Bearb.): Österreich, Teil 1. Quellen zur Geschichte der Täufer, Band 11; Quellen und Forschungen zur Reformationsgeschichte, Band 31. Gütersloh 1964.
Mecenseffy, Grete (Bearb.): Österreich, Teil 2. Quellen zur Geschichte der Täufer, Band 13; Quellen und Forschungen zur Reformationsgeschichte, Band 41. Gütersloh 1972.
Snyder, C. Arnold, und Linda A. Huebert Hecht (Hg.): Profiles of Anabaptist Women: Sixteenth-Century Reforming Pioneers. Darin: „Helena von Freyberg of Münichau“, S. 124–139. Waterloo, Ontario 1996.
Hecht, Linda A. Huebert: „Freyberg, Helena von.“ In: Mennonitisches Lexikon/MennLex V. Der Artikel bietet eine biografische Übersicht und verweist auf die wichtigsten Quellen und Forschungsarbeiten.
Guderian, Hans: „Augsburg.“ In: Mennonitisches Lexikon/MennLex V. Zur Entwicklung, Verfolgung und zum Fortbestehen der Augsburger Täufergemeinde.