Michael Sattler: Kirche ohne Schwert, Eid und Zwang

Dieser Text bietet einen grundlegenden Überblick über Michael Sattler. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder tiefgehende Analyse.

Michael Sattler
Sattler, Michael (um 1490 bis 1527). Porträt, posthum.

1. Historische Kontur

Michael Sattler (um 1490–1527) wurde gefährlich, weil er Kirche nicht als Teil der öffentlichen Ordnung verstand, sondern als freiwillige Gemeinschaft von Menschen, die Christus folgt: ohne Eid als religiös bekräftigten Schwur, ohne Schwert als obrigkeitliche Zwangsgewalt und ohne Zwang im Glauben.[1]
Ein Mann ohne Armee brachte ein Gefüge in Unruhe. Michael Sattler besaß kein Fürstentum, keinen Lehrstuhl, keine bischöfliche Vollmacht und keine bewaffnete Gefolgschaft. Er verfasste keine Dogmen, gründete keine Kirche mit hierarchischer Struktur und verfügte über keinen institutionellen Schutz. Dennoch endete sein Weg im Mai 1527 vor Gericht, unter Folter und im Feuer.[2] Die Macht seiner Gegner erkannte in ihm mehr als nur einen abweichenden Prediger. Sie sah eine Grenze, die sie nicht überschreiten konnte, ohne sich selbst als gewalttätig zu entlarven.
Sattlers gefährlichster Gedanke war einfach: Glaube gehört nicht der Obrigkeit. Kein Fürst kann ihn befehlen, kein Priester stellvertretend verwalten, kein Taufregister garantieren. Wer glaubt, antwortet selbst. Wer getauft wird, bekennt selbst. Wer Christus folgt, steht mit seinem Gewissen vor Gott und kann diese Verantwortung an keine weltliche Ordnung abtreten.
Ein solcher Satz war für die Welt des 16. Jahrhunderts nicht harmlos. Kirche und Gemeinwesen waren eng miteinander verbunden. Geburt, Taufe, Untertanenschaft, Eid und Gehorsam bildeten eine religiös-politische Kette. Der Eid war mehr als eine fromme Formel. Rechtsverfahren, Zeugenaussagen, Bündnisse und Untertanentreue beruhten auf Schwüren. Wer den Eid verweigerte, berührte daher die Grundlagen von Recht, Herrschaft und öffentlicher Verlässlichkeit.
Sattler griff nicht das schwächste Glied dieser Kette an. Er griff ihren Ursprung an. Wenn die Taufe eine Entscheidung verlangt, reicht das Hineingeborensein nicht mehr aus. Wenn Gemeinde aus Bekenntnis entsteht, verliert das Territorium seine geistliche Zuständigkeit. Wenn christliche Rede ohne Eid wahr sein soll, verliert die Obrigkeit ein zentrales Mittel der Bindung. Wenn Nachfolge das Schwert verweigert, verliert Gewalt ihre sakrale Deckung.
Sattler rief nicht zum Aufstand auf. Seine Verweigerung war radikaler als Aufruhr, denn sie entzog der Macht die religiöse Legitimation. Er wollte keine christliche Herrschaft erobern. Er bestand darauf, dass die Gemeinde Christi keiner Herrschaftslogik folgen dürfe. Kein Schwert, kein Eid, kein Zwang, kein Glaube aus Herkunft: In solchen Negationen lag die Sprengkraft seines Denkens.
Sattler hinterließ kein geschlossenes theologisches System. Sein Profil ergibt sich aus wenigen Texten, aus der Schleitheimer Vereinigung, aus zwei sicher zuzuordnenden Briefen sowie aus der Prozessüberlieferung. Jede Darstellung muss zwischen gesicherten Aussagen, wahrscheinlichen Deutungen und späterer Erinnerung unterscheiden. Der Kern jedoch tritt mit großer Klarheit hervor: Sattler dachte Kirche als freie, bekennende und gewaltlose Gemeinschaft.[3]
In den Schleitheimer Artikeln von 1527, der Vereinigung von Brüdern und Scghwestern, erhielt diese Überzeugung ihre schärfste Form. Der Text entfaltet keine vollständige Theologie. Er beantwortet Überlebensfragen bedrängter Gemeinden: Wer gehört zur Gemeinde? Was bedeutet Taufe? Wie wird Schuld durch Bann geordnet, also durch gemeindlichen Ausschluss nach Ermahnung? Welche Gestalt hat das Brotbrechen, also das Abendmahl der getauften und bekennenden Gemeinde? Wie verhalten sich Glaubende zu Obrigkeit, Schwert und Eid?
Schleitheim ist kein frommes Randpapier. Es ist ein Dokument der Entflechtung. Kirche sollte nicht mehr aus Geburt hervorgehen, Gemeinde nicht mehr aus Territorium oder Herrschaftsgebiet, Gehorsam nicht mehr aus Eid, Wahrheit nicht mehr aus Zwang. Für die Herrschaftsordnung des 16. Jahrhunderts war das ein Angriff auf ihre religiöse Grundarchitektur. Aus einem ehemaligen Mönch wurde ein Mann, den man töten musste, weil man ihn nicht einordnen konnte.

2. Herkunft aus der benediktinischen Welt

Der erste historisch fassbare Lebensraum Michael Sattlers ist das Benediktinerkloster St. Peter im Schwarzwald. Dort lebte er als Mönch. Nach späterer Überlieferung stieg er bis zum Prior auf.[4] Ein solcher Rang würde auf Bildung, Leitungsfähigkeit und innerklösterliches Vertrauen verweisen. Bei solchen Angaben bleibt freilich zu beachten, dass nicht jede Einzelheit gleich sicher belegt ist.
Sattlers Herkunft aus der monastischen Welt ist für das Verständnis seiner späteren Theologie wichtig, darf aber nicht als einfache Erklärung dienen. Klösterliches Leben war geprägt von Gebet, Schriftlesung, Ordnung, Gehorsam und gemeinschaftlicher Disziplin. Solche Prägungen können sein späteres Gemeindeverständnis beeinflußt haben. Sicher beweisen lässt sich das nur begrenzt.
Der Bruch mit der monastischen Lebensform bedeutete keinen vollständigen Abbruch aller früheren Prägungen. Sattlers Gemeinde erscheint nicht als lockere Versammlung religiös Interessierter. Sie ist eine verbindliche Lebensform, geordnet durch Bekenntnis, gegenseitige Verantwortung und Nachfolge. Ob diese Ordnung unmittelbar aus benediktinischer Erfahrung erwuchs, aus täuferischer Bibelauslegung, aus Verfolgungsdruck oder aus mehreren Quellen zusammen, bleibt offen.
Der Übergang vom Kloster zur Täuferbewegung ist bei Sattler nur teilweise historisch rekonstruierbar. Der Zeitpunkt seines Austritts, seine ersten Kontakte zu täuferischen Kreisen und der Zeitpunkt seiner Taufe lassen sich nicht sicher bestimmen.[5] Fest steht, dass Sattler in den 1520er Jahren in eine religiöse Umbruchssituation eintrat, in der kirchliche Reform, soziale Erwartung und theologische Neuorientierung eng miteinander verbunden waren.

3. Täuferische Herausforderung der territorialen Christenheit

Die frühe Täuferbewegung war keine geschlossene Bewegung mit einheitlicher Leitung, sondern ein Netz aus lokalen Gemeinden, Bibellesekreisen, wandernden Predigenden und regionalen Gruppen. Sie wuchs aus der Reformation heraus, überschritt aber deren obrigkeitlich gestützte Formen.[6] Ging in Folge ihren eigenen Weg. Ihre leitende Frage lautete: Welche Folgen hat es, wenn die Schrift als maßgebliche Autorität der Kirche gilt?
Für viele Täufer:innen genügte es nicht, Missstände der alten Kirche zu korrigieren oder Gottesdienstformen zu erneuern. Sie stellten die Grundstruktur der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Christenheit infrage. Nach der vorherrschenden Ordnung war Kirche territorial gedacht.[7] Wer in einem christlichen Gebiet geboren wurde, gehörte durch die Kindertaufe zur Kirche und zugleich zur religiös-politischen Ordnung des Gemeinwesens.
Mit der Glaubenstaufe wurde diese Verbindung aufgebrochen. Taufe galt nicht mehr als sakramentales Zeichen einer vorausgesetzten christlichen Gesellschaft, vielmehr als bewusste Antwort des Glaubens. Daraus entstand eine andere Vorstellung von Kirche: Gemeinde ist die Gemeinschaft derjenigen, die den Glauben bekennen und in der Nachfolge Christi leben wollen.
Die Folgen reichten weit über die Sakramentenlehre hinaus. Wer die Kindertaufe verwarf, entzog sich siech wie bereits erwähnt  einer kirchlichen Praxis und stellte zugleich die religiöse Grundlage der öffentlichen Ordnung infrage. Wer den Eid verweigerte, lehnte ein zentrales Instrument rechtlicher Bindung ab. Wer das Schwert ablehnte, verweigerte die Teilnahme an militärischer, richterlicher und strafender Gewalt. Für viele Zeitgenoss:innen lag in solchen Positionen nicht allein religiöse Abweichung, vielmehr eine Gefährdung des Gemeinwesens.

4. Schleitheim 1527: Ordnung einer bedrängten Gemeinde

Am 24. Februar 1527 kamen täuferische Vertreter in Schleitheim am Randen zusammen. Aus der Zusammenkunft ging die „Brüderliche Vereinigung etlicher Kinder Gottes, sieben Artikel betreffend“ hervor, später meist Schleitheimer Artikel genannt.[8] Der Text zählt zu den wichtigsten Dokumenten des frühen Täufertums im süddeutsch-schweizerischen Raum.
Die sieben Artikel behandeln Taufe, Bann, Brotbrechen, Absonderung, Hirtenamt, Schwert und Eid.[9] Ihre Auswahl zeigt, welche Fragen für die beteiligten Gemeinden unmittelbar entscheidend waren: Zugehörigkeit, Verbindlichkeit, Leitung, Abgrenzung und Überleben. Die Artikel entwerfen keine spekulative Theologie, vielmehr eine praktische Lehre von der Kirche als sichtbarer, geordneter und verantwortlicher Gemeinschaft.
Absonderung meint die Trennung der Gemeinde von Lebensformen und Ordnungen, die nach täuferischem Verständnis der Nachfolge Christi widersprechen. Das Hirtenamt bezeichnet die Aufgabe, eine Gemeinde durch Lehre, Ermahnung, Seelsorge und Vorbild zu leiten. Der Bann ist in Schleitheim als Regel Christi nach Matthäus 18 zu verstehen: Ermahnung, Zurechtweisung und, falls nötig, Ausschluss vor dem Brotbrechen. Ziel ist die Bewahrung der Gemeinde und die Wiedergewinnung des fehlenden Gliedes, nicht eine kirchliche Strafgewalt nach Art der Obrigkeit.
Michael Sattler wird in der Forschung mit guten Gründen als Hauptverfasser oder maßgeblicher Redaktor der Schleitheimer Artikel angesehen.[10] Gemeint ist damit kein privater Einzelentwurf. Sattler gab gemeinschaftlichen Überzeugungen die schriftliche Gestalt. Das Wir des Dokuments verweist auf eine Einigung der Gemeinschaft, deren Form er mitprägte.
Schleitheim zeigt eine Gemeinde, die ihre Identität aus Taufe, gemeinsamem Brotbrechen, geschwisterlicher Zurechtweisung und Absonderung von unvereinbaren Ordnungen gewinnt. Die Artikel über Schwert und Eid markieren den Punkt, an dem diese Selbstordnung politisch brisant wird. An ihnen entscheidet sich, ob die Gemeinde Christi nach derselben Logik handelt wie die Obrigkeit oder ob sie einer anderen Ordnung verpflichtet bleibt.

5. Taufe, Gemeinde und Nachfolge

Im Zentrum von Sattlers Denken steht die Überzeugung, dass Glaube weder erzwungen noch vererbt noch durch äußere Zugehörigkeit ersetzt werden kann. Die Taufe ist Zeichen einer bewussten Bindung an Christus.[11] Sie setzt Unterweisung, Bekenntnis und Bereitschaft zur Nachfolge voraus.
Aus dieser Sicht ergibt sich die Ablehnung der Kindertaufe. Ein Säugling kann nicht bekennen und sich nicht bewusst zur Nachfolge verpflichten. Sattlers Denken richtet sich daher gegen jede Form rein äußerlicher Kirchenzugehörigkeit. Christsein fällt für ihn nicht mit dem Leben in einem christlich regierten Gebiet zusammen. Es wird in einer konkreten Lebensentscheidung sichtbar.
Gemeinde ist deshalb mehr als Versammlung. Sie ist ein Raum verbindlicher Nachfolge. Die in Schleitheim beschriebene gemeindliche Zurechtweisung dient dieser Ordnung. Spätere härtere Formen von Bann und Meidung, also sozialem Vermeiden Ausgeschlossener, dürfen nicht unbesehen auf Schleitheim zurückgelesen werden.
Sattlers Freiheitsverständnis unterscheidet sich deutlich von moderner religiöser Beliebigkeit. Freiheit meint bei ihm nicht die Auflösung jeder Bindung. Sie bezeichnet die Grenze äußerer Gewalt im Bereich des Glaubens. Wer sich taufen lässt, tritt freiwillig in eine verbindliche Ordnung ein. Glaubensfreiheit führt deshalb in Verantwortung, nicht in Ungebundenheit.

6. Schwert und Eid: Die politische Schärfe der Nachfolge

Die Artikel über Schwert und Eid gehören zu den folgenreichsten Aussagen Schleitheims. Das Schwert steht für die Zwangsgewalt der Obrigkeit: Gericht, Strafe, Krieg und Verteidigung. Der Eid steht für rechtliche und politische Bindung, deren Verlässlichkeit durch Schwurformeln gesichert werden soll.
Sattler unterscheidet zwischen der Ordnung der Welt und der Ordnung Christi. Die weltliche Obrigkeit begrenzt Unrecht, setzt Recht durch und erhält äußere Ordnung. Zur Lebensform der Gemeinde Christi gehört sie nach seinem Verständnis jedoch nicht. Wer Christus nachfolgt, soll nicht richten, nicht töten, nicht Krieg führen und seine Rede nicht durch Eide befestigen.[12] Die christliche Rede soll verlässlich sein, weil sie wahr ist: Ja sei Ja, Nein sei Nein.
Bei Sattler hängt der Schwertverzicht mit der Gewaltfreiheit Jesu zusammen. Christus hatte den Seinen nach seinem Verständnis keine Herrschaft durch Gewalt aufgetragen, vielmehr Nachfolge unter dem Kreuz. Das Reich Christi breitet sich nicht durch Zwang aus. Es gewinnt Gestalt durch Bekenntnis, Dienst, Geduld und Leidensbereitschaft.
In der Ordnung Christi tritt an die Stelle des Schwertes die geschwisterliche Zurechtweisung. Die Gemeinde soll nicht mit Gewalt schützen, strafen oder herrschen. Sie bewahrt ihre Ordnung durch Ermahnung, Bekenntnis, Ausschluss vom Brotbrechen und Hoffnung auf Umkehr. An diesem Punkt wird Schleitheim politisch gefährlich: Die Gemeinde beansprucht eine Ordnung, die sich der Logik von Eid, Zwang und Gewalt entzieht.
Die osmanische Expansion verschärfte den Konflikt.[13] Im Reich wurde sie als existenzielle Bedrohung wahrgenommen. Wer lehrte, Christ:innen dürften selbst in dieser Lage nicht zum Schwert greifen, stellte sich gegen eine weithin anerkannte Pflicht zur Verteidigung. Sattlers Gewaltlosigkeit wurde daher nicht als private Frömmigkeit verstanden, vielmehr als öffentliches Problem.
Aus dieser Überzeugung erwuchs kein Rückzug aus der Welt, vielmehr ein Konflikt mit ihrer Ordnung. Sattlers Gemeinde wollte die Obrigkeit nicht erobern. Sie verweigerte ihr aber die Macht über das Gewissen.

7. Briefe und pastorale Verantwortung

Sattlers erhaltene Briefe zeigen ihn als Seelsorger, Gemeindeleiter und theologischen Gesprächspartner in einer Lage akuter Bedrohung. Sicher zuzuordnen sind vor allem zwei Schreiben: der Brief an Martin Bucer und Wolfgang Capito in Straßburg sowie der Brief an die Gemeinde in Horb.[14] Beide Texte gehören eng in die Monate vor Sattlers Tod und machen sichtbar, wie sehr seine Theologie auf konkrete Konflikte zielte.
Der Brief an Bucer und Capito steht im Zusammenhang seiner Straßburger Gespräche mit reformatorischen Theologen. Sattler widerspricht ihnen nicht polemisch, aber entschieden. Es geht um Taufe, Abendmahl, Bann, Eid und das Verhältnis christlicher Gemeinde zur Gewalt. Zugleich bittet er für verhaftete Täufer:innen. Christliche Zurechtweisung soll nach seinem Verständnis durch Überzeugung, Schriftgespräch und brüderliche Mahnung geschehen, nicht durch erzwungenen Widerruf.[15]
Der Brief an die Gemeinde in Horb hat einen anderen Ton. Er ist ein Trost- und Mahnschreiben aus der Haft. Sattler schreibt an Menschen, die Verfolgung, Verunsicherung und innere Belastung erfuhren. Der Ton ist ermahnend, konkret und zugewandt. Er schreibt an Glaubende, die mit Verhaftung, Verrat und Tod rechnen mussten. Sattler mahnt zur Treue gegenüber dem anvertrauten Gut auf. Das Bild des anvertrauten Groschens nimmt ein biblisches Gleichnis auf: Ein empfangenes Gut soll nicht vergraben, vielmehr verantwortlich eingesetzt werden.[16] Für eine bedrängte Gemeinde bedeutet das: Die empfangene Wahrheit darf aus Furcht nicht verborgen werden.
Beide Briefe zeigen dieselbe Grundlinie aus zwei Blickwinkeln. Gegenüber Bucer und Capito vertritt Sattler seine Überzeugungen im theologischen Gespräch. Gegenüber Horb stärkt er eine bedrohte Gemeinde in Standhaftigkeit und gemeinsamer Verantwortung. Sattlers Theologie bleibt praxisnah. Sie zielt auf Gewissen, Gemeindeordnung, Gewaltfreiheit und eine Treue, die unter Druck tragfähig bleibt.

8. Rottenburg: Anklage, Urteil und Margaretha Sattler

Im Mai 1527 wurde Sattler in Rottenburg am Neckar vor Gericht gestellt. Die Anklage verband religiöse, kirchliche und politische Vorwürfe. Ihm wurde vorgehalten, die Kindertaufe zu verwerfen, das Sakramentsverständnis der Kirche anzugreifen, den Eid abzulehnen, den Orden verlassen und geheiratet zu haben. Weitere Vorwürfe betrafen unter anderem die Abendmahlslehre, die Heiligenverehrung als kirchlich geordnete Verehrung der Heiligen, die letzte Ölung als Sterbesakrament und die Lehre, Christen dürften gegen die Osmanen nicht zum Schwert greifen.[17]
Der Prozess zeigt, wie eng Häresie und Aufruhr in der frühen Neuzeit miteinander verbunden wurden. Eine abweichende Lehre konnte als Bedrohung der öffentlichen Ordnung gelten. Sattlers Theologie berührte die Fundamente einer Gesellschaft, in der Kirche und Obrigkeit einander stützten. Wer die religiöse Einheit aufkündigte, gefährdete aus Sicht der Obrigkeit zugleich die politische Einheit.
Die Prozessüberlieferung berichtet, Sattler habe eine theologische Auseinandersetzung auf Grundlage der Schrift verlangt.[18] Eine solche Disputation wurde ihm nicht gewährt. Der Hinweis, der Henker solle mit ihm disputieren, stammt nicht als theologisches Argument von Sattler, vielmehr aus der höhnischen Reaktion der Gegenseite.[19] Er zeigt die Verfahrenslage scharf: Wo die Auslegung der Schrift nicht zugelassen wird, tritt Gewalt an die Stelle des Arguments.
Sattler widerrief im Prozess nicht. Seine Weigerung war keine allgemeine Regel neben Schwertverzicht und Eidverweigerung, vielmehr die konkrete Bewährung seiner Überzeugung vor Gericht. Ein Widerruf hätte sein Verständnis von Taufe, Gemeinde, Nachfolge und Gewalt berührt. Michael Sattler wurde am 20. Mai 1527 in Rottenburg am Neckar nach dem Häresieprozess verbrannt.[20] Der Tod machte sichtbar, dass seine Lehre keine einfache Ausweichmöglichkeit ließ.
Margaretha Sattler, mit der Sattler verheiratet, gehört zu dieser Geschichte. Sie wurde mit Michael Sattler verhaftet und nach seiner Hinrichtung ebenfalls getötet.[21] Die Quellen berichten über sie knapper als über ihn. Quellenarmut bedeutet jedoch nicht geringe Bedeutung. Frauen erscheinen in der frühen Täuferbewegung als Bekennerinnen, Unterstützerinnen, Gemeindeglieder und Märtyrerinnen, doch ihre Stimmen wurden weit seltener ausführlich dokumentiert.
Eine seriöse Darstellung darf Margaretha Sattler keine Worte, Motive oder theologischen Gedanken zuschreiben, die nicht überliefert sind. Sicher bleibt ihr Festhalten am Bekenntnis bis zum Tod. Ihre Geschichte zeigt, dass die frühe täuferische Gemeinde aus Frauen und Männern bestand, deren Bekenntnis unter denselben lebensgefährlichen Bedingungen stand.

9. Wirkung und bleibende Bedeutung

Sattlers Tod beendete seine Tätigkeit, nicht die Wirkung seines Denkens. Die Schleitheimer Artikel wurden abgeschrieben, weitergegeben und in verschiedenen täuferischen Zusammenhängen rezipiert.[22] Ihr Einfluss blieb regional unterschiedlich, doch im süddeutsch-schweizerischen Täufertum und später in Teilen mennonitischer Erinnerung erhielten sie hohes Gewicht. In Nordamerika wird ihnen heute wieder vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt. Schleitheim bot ein klares Profil: Glaubenstaufe, sichtbare Gemeinde, gemeindliche Zurechtweisung, Absonderung von unvereinbaren Ordnungen, Gewaltlosigkeit und Eidverweigerung.
Die spätere Erinnerung sah in Sattler häufig den Märtyrer. Dieser Zugang ist verständlich, greift aber zu kurz, wenn er den theologischen Gehalt seines Wirkens verdeckt. Sattler starb nicht für eine unbestimmte Frömmigkeit. Er starb für eine klar erkennbare Ordnung von Gemeinde und Nachfolge. Zwischen Denken, Handeln und Leiden bestand eine enge Verbindung.
Seine bleibende Bedeutung liegt in einer Frage, die über das 16. Jahrhundert hinausreicht: Wo endet die Macht der Obrigkeit über den Menschen? Sattler beantwortete sie nicht mit moderner Religionsfreiheit, nicht mit individueller Autonomie, nicht mit einer Theorie der Toleranz. Er argumentierte christologisch. Der Mensch antwortet auf den Ruf Gottes. Äußere Macht kann Verhalten erzwingen, Worte abpressen und Zugehörigkeit verwalten. Glauben kann sie nicht schaffen.
An diesem Punkt wird Sattler für spätere Zeiten unbequem. Er zwingt dazu, Kirche nicht zuerst als Institution, Tradition oder Kulturraum zu denken, vielmehr als Gemeinschaft des Bekenntnisses. Wer Gemeinde so versteht, kann sie nicht durch Zwang sichern. Wer Glauben so versteht, kann ihn nicht verordnen. Wer Nachfolge so versteht, muss fragen, welche Formen von Macht mit Christus vereinbar sind.
Michael Sattler steht für einen frühen Versuch, Kirche als freiwillige, bekennende und gewaltlose Gemeinschaft zu denken. In Rottenburg zeigte sich, welchen Preis eine solche Überzeugung im 16. Jahrhundert fordern konnte. Die Frage, die sein Leben hinterlässt, lautet nicht nur, ob seine Antworten vollständig überzeugen. Sie lautet schärfer: Welche Ordnung muss einen Glauben fürchten, der Kämpfen und Schwören verweigert und selbst im Prozess nicht widerruft?

Jonathan Miller

Fußnoten

[1]: Vgl. „Brüderliche Vereinigung etlicher Kinder Gottes, sieben Artikel betreffend“ / Schleitheimer Artikel, Art. VI–VII, in: German History in Documents and Images, *An Anabaptist Confession of Faith—The Schleitheim Articles (1527)*; außerdem die deutsche Textfassung im Märtyrerspiegel, „Die Schleitheimer Artikel von 1527“.

[2]: Vgl. Ulrich J. Gerber, „Michael Sattler“, in: *Historisches Lexikon der Schweiz*; sowie „Sattler, Michael“, in: *Deutsche Biographie* / NDB.

[3]: Zur schmalen Quellenbasis und zur Rekonstruktion von Sattlers Theologie vgl. John Howard Yoder (Hg./Übers.), *The Legacy of Michael Sattler*, Scottdale, PA 1973; C. Arnold Snyder, *The Life and Thought of Michael Sattler*, Scottdale, PA 1984; ergänzend Gerber, „Michael Sattler“, HLS.

[4]: Vgl. Gerber, „Michael Sattler“, HLS; „Sattler, Michael“, *Deutsche Biographie* / NDB; „Sattler, Michael“, in: *MennLex V*.

[5]: Zur unsicheren Chronologie von Klosteraustritt, ersten täuferischen Kontakten und Taufe vgl. C. Arnold Snyder, *The Life and Thought of Michael Sattler*, Scottdale, PA 1984; außerdem „Sattler, Michael“, GAMEO, besonders die spätere Ergänzung zur Forschungslage.

[6]: Zur Entstehung des Täufertums aus der Reformationsbewegung und zu seinen unterschiedlichen lokalen Gruppen vgl. Hanspeter Jecker, „Täufer“, in: *Historisches Lexikon der Schweiz*; James M. Stayer / John D. Roth (Hg.), *A Companion to Anabaptism and Spiritualism, 1521–1700*, Leiden 2007.

[7]: Zur Freiwilligkeit der Kirchenmitgliedschaft als entscheidender Abgrenzung gegenüber der traditionellen Volkskirche vgl. Jecker, „Täufer“, HLS.

[8]: Vgl. *An Anabaptist Confession of Faith—The Schleitheim Articles (1527)*, German History in Documents and Images; „Sattler, Michael“, *Deutsche Biographie* / NDB.

[9]: Vgl. Schleitheimer Artikel, Übersicht der sieben Punkte: Taufe, Bann, Brotbrechen, Absonderung, Hirtenamt, Schwert und Eid, in: German History in Documents and Images; deutsche Textfassung im Märtyrerspiegel.

[10]: Die Zuschreibung wird in der Forschung unterschiedlich vorsichtig formuliert: HLS spricht von einem wohl von Sattler formulierten Bekenntnis, GHDI von einer Zuschreibung, die Deutsche Biographie nennt ihn als Verfasser. Diese Abstufung rechtfertigt die Formulierung „Hauptverfasser oder maßgeblicher Redaktor“.

[^11]: Vgl. Schleitheimer Artikel, Art. I, zur Taufe derjenigen, die über Buße und Änderung des Lebens belehrt worden sind und den Glauben selbst begehren.

[^12]: Vgl. Schleitheimer Artikel, Art. VI über das Schwert und Art. VII über den Eid; zum theologischen Hintergrund auch James M. Stayer, *Anabaptists and the Sword*, 2. Aufl., Lawrence, KS 1976.

[13]: Vgl. Prozessbericht im Märtyrerspiegel: „Artikel und Handlung, die Michael Sattler zu Rottenburg am Neckar mit seinem Blut bezeugt hat“, bes. den neunten Anklagepunkt und Sattlers Antwort zur Türkenfrage.

[14]: Zum Brief an Bucer und Capito vgl. *Capito Correspondence*, Letter 316: Michael Sattler to Martin Bucer and Capito, Ende 1526 / Anfang 1527; zum Horber Brief vgl. „Aus seinem Gefängnisse an die Gemeine Gottes in Horb geschrieben“, in der Online-Ausgabe des Märtyrerspiegels.

[15]: Vgl. *Capito Correspondence*, Letter 316, Zusammenfassung: Sattler bittet für in Straßburg gefangene Täufer:innen und fordert christliche Zurechtweisung durch liebevolle Überzeugung, nicht durch erzwungenen Widerruf.

[16]: Vgl. „Aus seinem Gefängnisse an die Gemeine Gottes in Horb geschrieben“, besonders den Abschnitt über den „Groschen“ und die Mahnung, das anvertraute Gut verantwortlich zu gebrauchen.

[17]: Vgl. Prozessbericht im Märtyrerspiegel, „Artikel und Handlung ...“, Anklagepunkte zwei bis neun.

[18]: Vgl. Prozessbericht im Märtyrerspiegel, „Artikel und Handlung ...“; Sattler fordert dort eine Prüfung seiner Lehre anhand der Schrift.

[19]: Vgl. ebd.; die Aussage, der Scharfrichter solle mit ihm disputieren, wird dem Stadtschreiber von Ensisheim zugeschrieben.

[20]: Vgl. Prozess- und Hinrichtungsbericht im Märtyrerspiegel; außerdem Gerber, „Michael Sattler“, HLS, und „Sattler, Michael“, *Deutsche Biographie* / NDB. Die Datierung schwankt in der Literatur zwischen 20. und 21. Mai 1527; im Text sollte eine Form gewählt und im Zweifel kurz begründet werden.

[21]: Vgl. Gerber, „Michael Sattler“, HLS; Prozessbericht im Märtyrerspiegel; „Gedenkstein für Michael und Margaretha Sattler“, Stadt Rottenburg am Neckar.

[22]: Zur Verbreitung, regional unterschiedlichen Wirkung und späteren Rezeption vgl. „Brüderliche Vereinigung (Schleitheim)“, in: *MennLex V*; Jecker, „Täufer“, HLS; C. Arnold Snyder, *The Life and Thought of Michael Sattler*, Scottdale, PA 1984.

 


Michael-Sattler-Friedenspreis

Seit dem Jahr 2006 verleiht das Deutsche Mennonitische Friedenskomitee alle drei Jahre den Michael-Sattler-Friedenspreis an Menschen oder Gruppen, die sich in besonderer Weise für Frieden und Versöhnung eingesetzt haben. Ausgezeichnet werden Personen oder Gruppen, die sich in Regionen, in denen Feindschaft herrscht, für Versöhnung einsetzen, gewaltfrei handeln oder den ernsthaften Dialog zwischen verschiedenen Religionen und Weltanschauungen fördern.

Der Preis trägt einen Namen mit Geschichte. Am 20. Mai 1527 wurde Michael Sattler in Rottenburg am Neckar auf dem Scheiterhaufen verbrannt – weil er der radikalen Täuferbewegung angehörte und sich weigerte, seinen Glauben mit Gewalt zu verteidigen oder durchzusetzen. Kurz darauf töteten die Behörden auch seine Frau Margarethe und weitere Gemeindemitglieder aus Horb. Sie alle starben für eine Überzeugung, die Gewaltfreiheit nicht als fromme Idee verstand, sondern als unnachgiebige Konsequenz des Glaubens lebte.

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