Kirchenasyl: Solidarität mit Pfarrer Schörk
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PRO ASYL fordert: Humanitäre Handlungen nicht länger kriminalisieren
Solidarität mit Pfarrer Schörk
12.11.2021: PRO ASYL erklärt sich solidarisch mit Pfarrer Schörk aus Bayern, der diese Woche verurteilt wurde aufgrund des Kirchenasyls, welches er einem Schutzsuchenden aus dem Iran gewährte und ihn so vor der Abschiebung nach Griechenland bewahrte. Die Zustände in Grichenland sind für Asylsuchende und selbst für anerkannte Flüchtlinge katastrophal, jüngst kam es zu weiteren Verschärfungen.
Weil er einen jungen Iraner durch ein 10-tägiges Kirchenasyl vor der Abschiebung schützte, wurde Stefan Schörk, Pfarrer der Evangelisch-methodistischen Kirche im bayerischen Pegnitz, diese Woche vom Amtsgericht Bayreuth zu zwei Jahren Bewährung und einer Geldauflage von 1.500 Euro verurteilt. „Es ist erschreckend, dass Menschen wie Stefan Schörk, die sich dafür einsetzen, dass Flüchtlinge in Würde leben können, kriminalisiert werden. Das ist ein alarmierender Trend, den wir seit Jahren beobachten, sowohl hinsichtlich des Kirchenasyls als auch mit Blick auf die Seenotrettung“, erklärt Karl Kopp, Leiter der Europa-Abteilung von PRO ASYL. „Diesen Menschen gebührt Dank und Anerkennung für ihre Zivilcourage und ihre Empathie.“
Es geht schließlich um Hilfe in Ausnahmesituationen. „Da bin ich innerlich von meinem Gewissen geleitet und kann in meiner Verantwortung gar nicht anders handeln“, sagt Schörk [1]. Der in Deutschland integrierte Asylsuchende , um den es im konkreten Fall ging, spricht fließend Deutsch, sollte aber von seiner Mutter und Schwester getrennt und gemäß des Dublin-Verfahrens wieder nach Griechenland abgeschoben werden. Die Familie und der Pfarrer vermuteten, dass er dort ohne Unterkunft und Versorgung auf der Straße hätte leben müssen – zu Recht [2]!
Verschärfte Situation in Griechenland seit Oktober 2021
Seit mehreren Jahren dokumentiert PRO ASYL gemeinsam mit unserer Partnerorganisation Refugee Support Aegean [3] die Lebensbedingungen anerkannter Flüchtlinge in Griechenland. Seit 2020 sind diese verpflichtet, innerhalb von dreißig Tagen die Unterkünfte zu verlassen, in denen sie während des Asylverfahrens lebten. Sie erhalten keinerlei staatliche Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung, was dazu führt, dass in den vergangenen Monaten tausende Geflüchtete ihr Obdach verloren haben und auf Almosen angewiesen sind. Die katastrophale Lage haben dieses Jahr zwei deutsche Oberverwaltungsgerichte bestätigt (OVG Niedersachsen [4] und OVG NRW [5]).
Seit Oktober 2021 hat sich die Situation erneut verschärft. Mangels Alternativen sind viele anerkannte Flüchtlinge in Griechenland darauf angewiesen, in den Asyllagern zu bleiben. Sie widersetzen sich damit der Anordnung, diese zu verlassen. Nun haben die Behörden entschieden, das Catering für anerkannte Flüchtlinge einzustellen. Sie bekommen kein Essen mehr. Die Notlage nimmt erschreckende Ausmaße an.
Was passiert mit Flüchtlingen, die aus Griechenland nach Deutschland weiterflüchten?
Aus purer Existenzangst sind rund 34.000 anerkannte Flüchtlinge deshalb von Griechenland nach Deutschland weitergeflüchtet. Doch auch hier wird ihnen bislang jede dauerhafte Perspektive versagt. Seit fast zwei Jahren hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihre Asylverfahren „depriorisiert“ und entscheidet nicht. Statt ihnen entsprechend der obergerichtlichen Rechtsprechung Schutz zu bieten, müssen viele der Betroffenen weiterhin in Erstaufnahmeeinrichtungen ausharren und werden im Ungewissen gelassen. „Die Bundesregierung muss endlich anerkennen, was deutsche Gerichte verkündet haben: Dass Flüchtlinge in Griechenland mit Kind und Kegel auf der Straße landen und selbst die elementarsten Bedürfnisse – Bett, Brot, Seife – nicht erfüllt werden“, sagt Karl Kopp. „Die Folge muss sein, dass diese Menschen in Deutschland die Perspektive auf einen Neuanfang erhalten.“
[1]
https://www.emk.de/meldungen-2021/wir-hoffen-auf-eine-verstaendnisvolle-richterin/
[2]
https://www.proasyl.de/news/bett-brot-seife-ein-ferner-traum-fuer-fluechtlinge-in-griechenland/?vgo_ee=F5SFoHV9fYaWYQD3EzknA5Mq9%2FijNC4HvKea94OQk18%3D
[3]
https://www.proasyl.de/material/stellungnahme-zur-aktuellen-situation-international-schutzberechtigter-in-griechenland/?vgo_ee=F5SFoHV9fYaWYQD3EzknA5Mq9%2FijNC4HvKea94OQk18%3D
[4]
https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/in-griechenland-anerkannte-fluchtlinge-durfen-derzeit-nicht-dorthin-ruckuberstellt-werden-199562.html
[5] https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/09_210126/index.php
Quelle: Pressemitteilung www.proasyl.de