Bayern unverhältnismäßig und unchristlich bei Abschiebungen

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Flüchtlingsrat kritisiert: die Abschiebung von Kindern und Familientrennung wird in Kauf genommen

Wo der Mensch nur ein Objekt ist

Ausländerbehörden in Bayern sind überaus bemüht, ihren Abschiebeauftrag zu erfüllen. In viele Staaten ist eine Abschiebung nicht möglich, zum Beispiel Irak, Iran oder Afghanistan. So verdichtet sich der Eindruck, dass viele Behörden dort, wo eine Abschiebung möglich ist, umso unbarmherziger vorgehen. Im vergangenen Juli wurde eine Familie aus Dachau abgeschoben, beide Eltern krank, ein Sohn behindert, alle drei Kinder waren noch nie in Nigeria. Dort hängen sie jetzt am Tropf der Überweisungen von Unterstützer:innen, deren Geld bald zur Neige geht.

Am 18. Januar wurde Chris K. abgeschoben, ein junger Mann aus Sierra Leone, dessen Lebensgefährtin mit einem gemeinsamen Kind im siebten Monat schwanger ist. Herr K ist auch der Vater eines der beiden Kinder seiner Lebensgefährtin. Weil er nicht arbeiten durfte, kümmerte er sich um die Kinder, brachte sie in Krippe und Kindergarten, und ermöglichte so seiner Frau arbeiten zu gehen. Bei der Verhaftung Herrn K.s erlitt die Lebensgefährtin einen Zusammenbruch und musste in die Klinik. Herr K. hat nun eine Wiedereinreisesperre von 30 Monaten. Sein Neugeborenes wird er also erst nach Jahren kennenlernen.

Am 24. Januar wurde in Passau Familie O. verhaftet, das heißt, es wurde versucht. Der Vater konnte flüchten und versteckte sich bei Freunden. Die Zeiten, in denen in Bayern so eine Abschiebung abgebrochen wurde, um eine Familie nicht zu trennen, sind vorbei. Frau O. wurde noch am 24.01. mit ihren drei kleinen Kindern, die alle nie in Nigeria waren, allein abgeschoben. Herr O., Musiker und geschätzter Teil der Passauer Musikszene, versucht nun seiner Familie hinterher zu reisen.

In Nürnberg steht Michael K. kurz vor der Abschiebung. Er kümmert sich aufopferungsvoll um seine dreijährige Tochter, während seine Partnerin in 2 Arbeitsstellen das Einkommen für die Familie erarbeitet. Er wurde bereits einmal nach Äthiopien abgeschoben, hat es aber nach Deutschland zurückgeschafft. Das BAMF hat inzwischen Abschiebeverbote für die ganze Familie zuerkannt. Michael K. bekommt trotzdem keine Aufenthaltserlaubnis, weil er bei der Rückkehr nach Deutschland gegen eine Wiedereinreisesperre verstoßen hat. Er soll nun ausreisen, um die Zeit seiner Wiedereinreisesperre nachzuholen, erst dann darf er wieder einreisen. Diese bürokratische Schikane wird offensichtlich als wichtiger bewertet, als das Wohlergehen eines Kleinkindes, das dringend auf seinen Vater angewiesen ist.

„Die Fälle, in denen Familien in ausweglose Situationen abgeschoben werden und in denen eine Familientrennung rücksichtslos in Kauf genommen wird, häufen sich. Innenministerium und Ausländerbehörden haben jegliche Skrupel verloren“, stellt Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats, fest. „Es gab Zeiten, in denen man sich noch einigermaßen drauf verlassen konnte, dass im ‚christlichen‘ Bayern der Schutz der Familie und das Recht auf familiäre Einheit ernst genommen werden. Wir fordern Innenministerium und Ausländerbehörden dazu auf, die Rechte der Kinder und die Einheit der Familie zu schützen und von Familientrennungen abzusehen!“

Quelle: Pressemitteilung fluechtlingsrat-bayern.de vom 1.2.23