Schwangerschaftsabbruch aus einer christlichen Perspektive

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Kurzform

Die Streichung der unsinnigen Paragraphen 218 und 219 aus dem Strafgesetzbuch im Sinne des Selbstbestimmungsrechts schwangerer Frauen ist überfällig.

Die staatliche Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein Akt der Gewalt, der Menschen bevormundet und ihnen ein schlechtes Gewissen einredet. Das Recht, über den Körper einer Frau zu verfügen, steht keinem Staat und keinem Mann zu. Die letzte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch liegt allein bei der Frau, eine solche Entscheidung muss akzeptiert und unterstützt werden. Denn die Würde des Menschen ist unantastbar.

In der Bibel ist Abtreibung kein Thema. Man kann ein Abtreibungsverbot nicht mit Religiösen Gründe anführen. Wenn in „in biblischen Zeiten“ und auch noch später eher von Schwangerschaftsabbruch abbraten wurde, dann hat das mit der Unversehrtheit und dem Schutz der Frau zu tun, denn mit den damaligen Mitteln hatte ein Schwangerschaftsabbruch mitunter schwerwiegende gesundheitliche Folgen oder gar den Tod der Frau zur Folge. Heute jedoch, dank der modernen Medizin, die uns in die Lage versetzt, alle Arten von Krankheiten und Verletzungen zu heilen, die früher zum sicheren Tod führten, stellt auch ein Schwangerschaftsabbruch keine Gefahr mehr dar, so dass man nicht mehr mit alten Weisheiten argumentieren kann. Es ist als Verbrechen sehen, wenn einer Frau, die vor der Frage eines Schwangerschaftsabbruchs stehen, in die Illegalität gezwungen wird und/oder ihr die bestmögliche medizinische Versorgung vorenthalten wird.

Man kann auch nicht mit der Eindeutigkeit und Radikalität des christlichen Tötungsverbots argumentieren, da es sich um ungeborenes Leben handelt und Untersuchungen aufzeigen, dass Föten auch nach 20 Wochen noch kein Schmerzempfinden.

Es wird hier davon ausgegangen, dass sich niemand aus Leichtfertigkeit für einen Abbruch der Schwangerschaft entscheidet.

Abtreibung, Embryo, Interruptio, Abruptio graviditatis, ethische Vorstellungen, Selbstbestimmungsrecht der Frau.