OVG Münster stoppt Abschiebungen nach Griechenland
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Ein wegweisendes Urteil
PRO ASYL fordert generellen Abschiebestopp
Wie heute bekannt wurde, hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden [1], dass in Griechenland anerkannte Schutzberechtigte aktuell nicht dorthin rücküberstellt werden dürfen. Dem Gericht zufolge bestehe generell die ernsthafte Gefahr, dass Flüchtlinge bei einer Rückkehr nach Griechenland ihre elementarsten Bedürfnisse (»Bett, Brot, Seife«) über einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können.
Karl Kopp, Leiter der Europaabteilung bei PRO ASYL, kommentiert: »Die Urteile aus Münster stehen in einer Reihe von positiven Gerichtsentscheidungen, die die Verelendung und Gefährdung von Flüchtlingen in Griechenland adressieren. Alle Abschiebungen von Flüchtlingen dorthin müssen gestoppt werden!«
PRO ASYL und seine griechische Partnerorganisation Refugee Support Aegean (RSA) dokumentieren seit Jahren die Situation von Schutzberechtigten in Griechenland und haben mehrfach darauf hingewiesen, dass Schutz in Griechenland nur auf dem Papier existiert. In einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme [2] kommen sie zu dem Schluss, dass sich die Lage von Schutzberechtigten in Griechenland in jüngster Zeit weiter verschlechtert hat. Menschen, die mit internationalem Schutz nach Griechenland abgeschoben werden, landen dort in der Obdachlosigkeit, erhalten in der Praxis keinen Zugang zu elementaren Leistungen und können auch sonst auf keine Unterstützung von staatlicher Seite hoffen. Ihnen droht innerhalb kürzester Zeit Verelendung und ein Leben unter menschenrechtswidrigen Bedingungen.
[1] https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/09_210126/index.php
[2] https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/PRO_ASYL_RSA_Information-zur-Situation-international-Schutzberechtigter-in-Griechenland.pdf
Quelle: Pressemitteilung proasyl.de