Beratungshotline für Kriegsdienstverweigerer
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Beratungshotline für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure des Ukraine-Kriegs
Jetzt gibt es eine Beratungshotline für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure des Ukraine-Krieges, eingerichtet vom Kriegsdienstverweigerungs-Netzwerk Connection e. V., zur Unterstützung rußischer, belarußischer als auch ukrainischer Kriegsdienstverweigerer und Deserteure, in rußischer Sprache. Das Projekt wird von PRO ASYL finanziell unterstützt.
Hier der Link: www.connection-ev.org/get.out.2022
„Wir erleben, daß sich sowohl aus Belarus und Rußland als auch aus der Ukraine Männer dem Kriegseinsatz verweigern und aus dem Land flüchten. Wer aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe ablehnt und dafür verfolgt wird, braucht Schutz und Asyl“, so Rudi Friedrich von Connection e. V.
Er ergänzt: „Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht, das hat auch der Europäische Gerichtshof [1] für Menschenrechte festgestellt. Dieses Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung muß in allen Ländern, gerade auch in denen, die sich im Krieg befinden, geschützt werden.“
Während ukrainische Geflüchtete durch die Regelung der Europäischen Union für zunächst ein Jahr einen sicheren Aufenthalt haben, ist das für geflüchtete Deserteure und Verweigerer aus Rußland und Belarus anders. Sie müssen nach derzeitigem Stand alle ins Asylverfahren gehen. Und das mit ungewissem Ausgang. Denn die Verfolgung wegen Kriegsdienstverweigerung und Desertion gilt in Deutschland nicht ohne weiteres als Asylgrund.
Gerade angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges von Rußland, unterstützt durch Belarus, muß hier aber die Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union [2] angewandt werden „In Artikel 9 der Qualifikationsrichtlinie wird den Menschen flüchtlingsrechtlicher Schutz zugesagt, die sich völkerrechtswidrigen Handlungen oder Kriegen entziehen. Das muß nun in vollem Umfang angewandt werden“, erläutert Rudi Friedrich. Russische und belarussische Soldaten und Soldatinnen, die sich dem Einsatz im Militär und somit dem möglichen Kriegseinsatz in der Ukraine entzogen haben oder desertiert sind, müssen entsprechend der Qualifikationsrichtlinie als Flüchtlinge anerkannt werden.
Auch ukrainischen Kriegsdienstverweigerern, denen die Anerkennung in der Ukraine versagt worden ist, und ukrainische Soldatinnen und Soldaten, die sich auf der Seite der Ukraine völkerrechtswidrigen Handlungen entziehen, muß Deutschland Asyl gewähren. Das ist bisher nicht geschehen. In den vergangenen Jahren waren bereits mehrere Hundert Verweigerer aus allen Teilen der Ukraine nach Deutschland gekommen, um hier Schutz zu finden. „Die meisten wurden aber in den Asylverfahren abgelehnt und stehen nun erneut vor der Gefahr eines Kriegseinsatzes. Das muß ein Ende haben“, fordert Rudi Friedrich.
„Um eine möglichst gute Unterstützung gleich von Anfang an geben zu können, haben wir eine Beratungshotline in russischer, englischer und deutscher Sprache für eine erste Information für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer eingerichtet, die sich in den unterschiedlichen Ländern dem Kriegseinsatz verweigern. Sie brauchen Hilfestellung in einer ihnen verständlichen Sprache. Zugleich haben wir Grundlageninformationen in russischer, englischer und deutscher Sprache ins Netz gestellt“, sagt Rudi Friedrich
[1] https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22dmdocnumber%22:[%22887947%22],%22itemid%22:[%22001-105611%22]}
[2] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32011L0095
Quelle: Pressemitteilung, 4.4.22, connection-ev.org