Vom Beispiel der Geflüchteten aus der Ukraine lernen und Lagerpflicht für alle Geflüchteten abschaffen!
Erstellt am:
Bilanz des Innenministeriums zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine
Nach Angaben des bayerischen Innenministeriums sind im letzten halben Jahr knapp 180.000 Geflüchtete aus der Ukraine nach Bayern gekommen. 28% von ihnen mussten in Geflüchtetenunterkünften untergebracht werden, 72% haben eine Bleibe bei Freund:innen, Familienangehörigen und Bekannten gefunden oder wurden von engagierten Bürger:innen aufgenommen. Dennoch seien die staatlichen Unterkünfte weitgehend voll.
https://stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2022/261/index.php
Bayerischer Flüchtlingsrat fordert: Vom Beispiel der Geflüchteten aus der Ukraine lernen und Lagerpflicht für alle Geflüchteten abschaffen!
Menschenleben schützen, Lagerhaltung abschaffen!
Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert nun schon seit Jahrzehnten die Abschaffung der strikten Lagerpflicht in Bayern und des Recht für Geflüchtete, sich eine Wohnung zu suchen und bei Ehepartner:innen, Freund:innen, Verwandten und Bekannten unterzukommen. Eine Unterkunft soll nur noch zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zur Verfügung gestellt werden, nicht jedoch als ordnungspolitische Maßnahme, um Geflüchtete zur Ausreise zu nötigen.
„Das Beispiel der Geflüchteten aus der Ukraine zeigt eindrücklich, dass viele Geflüchtete selbständig für sich und ihre Angehörigen Unterkünfte finden, wenn man ihnen dazu das Recht zugesteht. In Bayern ist dies jedoch allen anderen Geflüchteten schlicht untersagt, sie unterliegen der Lagerpflicht“, kritisiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Wenn jetzt die Unterkünfte in Bayern weitgehend voll sind, ist die einzig logische Konsequenz: Allen Geflüchteten muss schnellstmöglich das Recht auf Auszug aus den Unterkünften eingeräumt werden, egal aus welchem Herkunftsland sie kommen! Denn alle Personen, die eine Privatunterkunft finden, machen Platz für neu ankommende Geflüchtete frei.“
Quelle: Pressemiteilung www.fluechtlingsrat-bayern.de, vom 24. August 2022