Bundestagswahl 2025: Jesus wählte Grund- und Menschenrechte

Erstellt am:

Mennonite Action: Zunächst ist festzuhalten, dass es sich nicht um eine Wahlempfehlung handelt. Vielmehr soll analysiert werden, inwieweit die derzeit im Bundestag vertretenen und politisch einflussreichen Parteien (CDU/CSU, AfD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und SPD) für Christ:innen – also für Menschen, die sich an der Lehre Jesu orientieren und mit ihm unterwegs sind – wählbar sind oder nicht.

Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Konsequenzen diese Parteien aus den Verbrechen der nationalsozialistischen Diktatur gezogen haben, welche politischen und gesellschaftlichen Lehren sie daraus gezogen haben und wie sich dies in ihrem Handeln niedergeschlagen hat. Wie sie es mit dem „Nie wieder überall!“ halten. Insbesondere soll untersucht werden, wie sie zu den Prinzipien der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit stehen.

Die Art und Weise, wie sich die AfD positioniert und damit selbst disqualifiziert, erklärt, warum sie im Folgenden nicht weiter berücksichtigt wird.

Die anderen Parteien tragen ihre aus dem Nationalsozialismus und dem Holocaust gezogenen Konsequenzen in aller Deutlichkeit zur Schau - indem sie den Völkermord an den Palästinenser:innen im Gazastreifen politisch, juristisch und finanziell unterstützen. Über das politische Berlin geschieht dies skrupellos und grenzenlos.

Für die politische Bildung empfehlen wir in diesem Zusammenhang als ein Beispiel unter vielen, den Livestream der Bundespressekonferenz „Die Haftbefehle des Internationalen Gerichtshofs und Deutschlands Rolle“: Hier der Link der Liveübertagung auf YouTube.

Grund- und menschenrechtliche Begründung für die Unwählbarkeit von Parteien die Völkermord unterstützen

Die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte sind die Basis jeder legitimen politischen Ordnung. Sie stehen über parteipolitischen Interessen und bilden das Fundament jedes demokratischen Rechtsstaates. Das Recht auf Leben, das Verbot von Völkermord und der Grundsatz der Menschenwürde sind nicht verhandelbar.

  1. Verbot des Völkermords (Art. II der Völkermordkonvention, Art. 6 Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs)
    Jede Partei, die sich an einem Völkermord beteiligt oder ihn unterstützt, sei es durch politische Rückendeckung, finanzielle Mittel oder juristische Rechtfertigung, macht sich mitschuldig an einem der schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Bundesregierung, im Parlament getragen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, macht sich durch ihre fortlaufende Unterstützung der israelischen Kriegsführung mitschuldig an diesem Verbrechen. Damit handeln diese Parteien nicht nur völkerrechtswidrig, sondern verstoßen auch gegen grundlegende ethische und menschenrechtliche Prinzipien.
  2. Unveräußerliches Recht auf Leben (Art. 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, Art. 2 Grundgesetz)
    Die aktive oder passive Unterstützung von Massenmord ist mit dem Recht auf Leben unvereinbar. Wer als Regierungspartei Waffenexporte genehmigt, Kriegsverbrecher:innen diplomatische Immunität gewährt oder menschenrechtswidrige Handlungen deckt, verstößt gegen dieses Grundrecht und trägt Verantwortung für den Tod tausender unschuldiger Menschen.
  3. Verbot der Beihilfe zu schweren Menschenrechtsverletzungen (Art. 25 Abs. 3 Römisches Statut, universelle völkerrechtliche Verantwortung)
    Die völkerrechtliche Verantwortung für die Beihilfe zu schweren Menschenrechtsverbrechen ist eindeutig: Staaten und Regierungen, die Kriegsverbrechen oder Völkermord materiell oder politisch unterstützen, sind selbst völkerrechtlich verantwortlich. Wer Parteien wählt, die für diese Politik verantwortlich sind, unterstützt strukturell deren menschenrechtswidriges Handeln.
  4. Menschenwürde als oberster Verfassungsgrundsatz (Art. 1 Grundgesetz)
    Die systematische Missachtung palästinensischen Lebens ist mit der Menschenwürde unvereinbar. Eine Regierung, die sich an Kriegsverbrechen aktiv oder durch Unterlassung von Sanktionen beteiligt, missachtet das oberste Prinzip ihrer eigenen Verfassung.

INTERNATIONAL COURT OF JUSTICE, 19. Juli 2024 Legal consequences arising from the policies and practices of Israel in the Occupied Palestinian Territory, including East Jerusalem.
285 (7) (The Court) Is of the opinion that all States are under an obligation not to recognize as legal the situation arising from the unlawful presence of the State of Israel in the Occupied Palestinian Territory and not to render aid or assistance in maintaining the situation created by the continued presence of the State of Israel in the Occupied Palestinian Territory

Es ließen sich noch zahlreiche weitere Punkte anführen, in denen diese Parteien vollständig oder mehrheitlich übereinstimmen:

  • Der zur Schau gestellte Hass auf Migrant:innen und Geflüchtete und immer neue Einschränkungen durch Verordnungen und Gesetze.
  • Die Förderung militärischer Konflikte, das Streben nach Kriegstüchtigkeit und die vollständige Missachtung des verfassungsrechtlichen Friedensauftrags
  • Der Unwille, sich gewaltfrei für Frieden in der Welt einzusetzen und gute Nachbarschaft zu pflegen
  • Die Unwilligkeiten, die Grundrechtsverletzungen der Coronadiktatur aufzuarbeiten – Vergehen, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu werten sind
  • Überwachung und Einschränkung der Meinungsfreiheit
  • Digitalzwang und der Verlust persönlicher Entscheidungsfreiheit
  • Der Abbau des Sozialstaats und die Aushöhlung sozialer Sicherungssysteme
  • Die Zerstörung der europäischen Idee, eines Europa ohne Grenzen,  einer Friedens-, Wirtschafts- und Sozialgemeinschaft
  • Demokratieabbau durch die Einschränkung parlamentarischer Kontrollmechanismen und die Schwächung des Rechtsstaats
  • Zunehmende soziale Ungleichheit, wachsende Kluft zwischen Arm und Reich und steigende Wohnungsnot (bezahlbarer Wohnungen) – die anhaltende Vernachlässigung von Kinder- und Altersarmut
  • Fehlende (mangelhafte) sinnvolle Maßnahmen gegen Umweltzerstörung und die Klimakatastrophe
  • Eingriffe in die Wissenschafts- und Medienfreiheit durch Einflussnahme auf unabhängige Forschung und kritischen Journalismus
  • Schwächung der kleinen und mittleren Unternehmen
  • die fortschreitende Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen und die Erosion von Arbeitnehmer:innenrechten

Wer sich an den Lehren Jesu orientiert und mit ihm unterwegs ist, kann eine Wahlentscheidung nicht von moralischen Grundsätzen trennen. Die Unterstützung eines Systems, das Völkermord ermöglicht und Menschenrechte mit Füßen tritt, ist mit christlicher Ethik unvereinbar, unvereinbar, unvereinbar. Die Wahl einer Parteien die dem widerspricht ist deshalb nicht verantwortbar – weder rechtlich noch ethisch noch aus einem christlichen Gewissen heraus. Jede Person muss in der Wahlkabine für sich selbst eine Entscheidung treffen!

 

Deutschland braucht endlich eine echte linke Politik

Meinung