Onlinepodium zur Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht

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Was bedeutet das für Rüstungsunternehmen?

Zur Notwendigkeit verbindlicher Regelungen am Beispiel von Rüstungsexporten nach Mexiko

Der Verein »Ohne Rüstung Leben« lädt am 9. Juli zu einem Online-Podiumsgespräch über die Einhaltung von Sorgfaltspflichten durch Waffenhersteller. Am Beispiel von Rüstungsexporten nach Mexiko wird unter anderem diskutiert, inwiefern das geplante Lieferkettengesetz helfen kann, Menschenrechte in den Empfängerländern zu schützen.

Deutsche Unternehmen, Politiker*innen und Aktivist* innen diskutieren seit Jahren über eine verbindliche gesetzliche Regelung menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht von Unternehmen, die der bloß freiwilligen Unternehmensverantwortung ein Ende setzen soll. Noch in dieser Legislaturperiode könnte nun endlich ein Lieferkettengesetz in Deutschland verabschiedet werden. Das Online- Podiumsgespräch geht der Frage nach: Was bedeutet die Debatte um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Rüstungsunternehmen?

Es diskutieren:

  • Prof. Dr. Jochen von Bernstorff, LL.M., Professur für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Menschenrechte, Universität Tübingen
  • Dr. Carola Hausotter, Koordinatorin des Netzwerks "Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko"
  • Dr. Christian Schliemann, Senior Legal Advisor am European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)
  • Charlotte Kehne, Referentin für Rüstungsexportkontrolle bei Ohne Rüstung Leben (Moderation)

Wann:
Donnerstag, 9. Juli 2020, 17:00 Uhr - ca. 18:15 Uhr

Veranstalter:
Verein »Ohne Rüstung Leben«

Weitere Infos:
https://www.ohne-ruestung-leben.de/nachrichten/article/webinar-juli-2020-menschenrechtliche-sorgfaltspflicht-fuer-ruestungsunternehmen-373.html